Fakt or Fake? Die Argumentationshilfe für unser AZ im Park

In Diskussionen mit politischen Akteur_innen werden gerne Probleme aufgeführt, um den Verbleib des Autonomen Zentrums im Park zu verhindern oder zu erschweren.
Nachfolgend werden die Punkte aufgezählt und in sachlicher Form entkräftet.
1. Das Autonome Zentrum Köln sei besetzt.
Nein, ist es nicht.
2. Das Autonome Zentrum solle sich an Verträge halten
Das tut es. Die Forderung ist daher ungerechtfertigt und impliziert zugleich einen Vorwurf der jeglicher Grundlage entbehrt: Das Autonome Zentrum ist allen vertraglichen Verpflichtungen bisher nachgekommen.
3. Das Autonome Zentrum stünde der Erweiterung des Grüngürtels im Weg.
Nein, das stimmt nicht. Die Wegführung der geplanten Parkanlage lässt sich variieren, ein geplanter Fußgängerweg oder Radfahrweg könnte galant an der Wand des Vordergebäudes vorbei geführt werden. Im Weg steht aber unverrückbar der 4 Meter hohe Bahndamm und das weiträumige Justizparkhaus, hier wird der Park auf knapp 10 Meter geschmälert und in das Nadelöhr der Bahnunterführung geführt. Dort entstehen konkrete Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden.
Die Behauptung des im Weg stehens ist eine Behauptung noch nicht feststehender Ergebnisse. Damit werden Entwürfe vorweggenommen, welche erst Mitte 2017 nach Ausschreibung des Wettbewerbs von Architekturbüros vorgelegt werden sollen. Eine Frage wird die Wegführung sein sowie die Überführung des bisherigen Grüngürtels über die Luxemburger Straße in den Abschnitt Eifelwall. Die Architekturbüros haben eine Straßenlänge von knapp 200 Metern für die Wegeführung. Davon nimmt das Autonome Zentrum bloß einen Bruchteil mit dem Vorderhaus ein (cirka 15 Meter), welches zudem mit einer großzügigen Tor-Durchfahrt durchlässig ist und allen Offen steht. Die Stadt weigert sich jedoch, diese Möglichkeit in den Betrachtungsrahmen einzubeziehen. Das AZ fordert von der Politik, Einfluss auf den Auslobungstext zu nehmen, damit eine Integration kooperativ und gemeinschaftlich überlegt werden kann. Hierbei unterstreicht das Autonome Zentrum Köln ausdrücklich den Wunsch aller Bürger_innen nach Naherholung und Grünflächen. Auch das Autonome Zentrum kann sich keinen geeigneteren Ort vorstellen als den jetzigen.
 Parkstadt Süd, Eifelwall, Luxemburger Straße, Autonomes Zentrum, Köln

Das AZ ist aufgrund seines Grundrisses gut in das Parkkonzept zu integrieren. Das Modell ist online unter https://www.parkstadt-sued-eifelwall.org zu sehen.

4. Das Autonome Zentrum sei mit dem Konzept Parkstadt Süd unvereinbar.
Das sehen wir gänzlich anders und sind damit nicht allein. Das Autonome Zentrum ist durchlässig und offen gestaltet – dies gibt bereits der Grundriss her (Gebäude, Anlage, begrünbarer Innenhof und großzügige Durchfahrt). Zudem liegen Stadtverwaltung und Politik bereits erste konzeptionelle Ideen des Autonomen Zentrums vor, wie die Anlage nach unseren Vorstellungen in den Park integriert werden kann, so dass Park und AZ zusammen gedacht werden können. Darüber würde sich auch Konrad Adenauer freuen, der bereits 1920 ein flammendes Plädoyer für den inneren Grüngürtel veröffentlichte und explizit Jugendzentren als Teil seines Naherhholungskonzeptes im inneren Grüngürtel vorsah. Auch Adenauer unterstrich bereits die Zusammengehörigkeit von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit. Das Autonome Zentrum erfüllt auch die von Anrainern vorgetragenen Ansprüche an den Park nach unkommerziellen kulturellen Angeboten, Raum für Diskussion, Sport im Park, Urban Gardening uvm. Die Angebote des AZ fallen unter die Sammelbegriffe Freiraum, Naherholung und Kontemplation.
5. Parkstadt Süd habe konzeptionell keine Gebäude vorgesehen.
Parkstadt Süd ist – wie der Name schon verrät – eine stadtplanerische Verquickung der Grüngürtelerweiterung und einem Neubaugebiet (sog. Marktstadt), Bildungseinrichtungen und anderen sozialen, ökologischen und kulturellen Anliegen. Deshalb konnte auch eine Ausnahme für das Tierheim Zollstock gefunden werden und auch das Justizparkhaus darf bleiben – als weiträumige Beton- und Pflastersteinanlage.
6. Die Verwaltung habe keine Möglichkeit, auf die Belange des Autonomen Zentrums im Bürger_innenbeteiligungsverfahren einzugehen, da dies im Auftrag nicht mitumfasst gewesen sei.
Verschiedene Beispiele an anderer Stelle zeigen, dass Belange der Bürger_innenschaft von den Stadtpaner_innen berücksichtigt werden und ganz offensichtlich Teil des Auftrages an die Planungsverantwortlichen gewesen sein müssen. Warum dies für das AZ nicht gelten soll ist unverständlich.
Die Bürger_innenversammlung vom 8. Juli 2017 forderte in ihrer Resolution eine dauerhafte Lösung für das Autonome Zentrum Köln, und falls es kein Ersatzgebäude gebe sollte das AZ erhalten bleiben.
7. Die Partei XY steht ja hinter dem AZ – schon seit Kalker Zeiten. Jedoch nicht an diesem Standort.
Wenn sich Parteien zu einem Beschluss für ein Tierheim entscheiden können, für das Archivgebäude oder das Parkhaus der Justiz, muss das für das AZ ebenso möglich sein.
8. Die Menschen im AZ verfolgten persönliche Interessen.
Das AZ besteht aus 45 Gruppen und Initiativen und ist eine heterogene und multiple Interessengemeinschaft. Der tragende Verein ist zudem gemeinnützig. Alle Angebote im AZ werden ehrenamtlich und unkommerziell angeboten. Die Interessengemeinschaft des AZ hat zudem ein ureigenes Interesse daran, persönliche Vorteilsnahme – gleich welcher Art – auszuschließen. Dies wird durch die Kontrolle der Nutzenden sichergestellt, die sich regelmäßig zum Plenum treffen.
9. Das AZ sei ein Ort für Gewalt.
Wir nehmen solche Vorwürfe sehr ernst. Das AZ versteht sich als diskriminierungsfreier Raum. Besuchende erfahren das AZ als offenen, toleranten und freundlichen Ort, solidarisch und hilfsbereit. Für physische und psychische Gewaltausübung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. Rassismus, Antisemitismus oder Antifeminismus) ist kein Platz im AZ.
Nähere Informationen zum Thema: Unser Umgang mit Konflikten
10. Es gibt feststehende Beschlüsse der Stadt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10. April 2018 die Planungsgrundlage  von Parkstadt Süd kassiert und festgestellt, dass die Planung unvollständig war. Beschlüsse, die auf der Grundlage schlechter Planung oder unvollständiger Informationen beruhen, können nicht die Grundlage sein, das AZ abzureißen.
Der Rat hat einen Bebauungsplan beschlossen und ebenfalls beschlossen, Bürger_innen zu beteiligen. Dies ist nachweislich nicht erfolgt, die von der Bürger_innenschaft geforderte Resolution möchte die Stadt Köln auch nicht anerkennen.
Konsens aller in Parkstadt Süd aktiven Initiativen und Interessengruppen ist, dass das Verfahren verbessert werden soll. Auch die Stadt Köln ist darauf eingegangen und hat unlängst eine Arbeitsgruppe hierzu gegründet.