PM: Vorwurf „Lenkradspiel“ – Unlauteres „Spiel“ der Polizei Köln gegen Demonstration

Die Polizei Köln versucht das Autonome Zentrum und seine Unterstützenden zu schröpfen. Am 16. Februar steht die Halterin eines Musiktransporters vor Gericht, der auf der Tanzdemonstration „Das Problem heißt Verdrängung“ (17.06.2017) eingesetzt werden sollte. Der Vorwurf lautet Fahrlässigkeit, ein vermeintlich nicht fahrtüchtiges Fahrzeug verliehen zu haben. Gegen den Fahrer wurde bereits wegen „Lenkradspiels“ ermittelt und auf einen Verstoß in der Straßenverkehrsordnung abgezielt.

„Das Fahrzeug ist nie im Straßenverkehr gewesen und der ganze Vorgang wirkt konstruiert. Die Polizei zwang zunächst den Fahrer dazu, das Fahrzeug vom Privatgelände auf die bereits gesperrte Demonstrationsstrecke zwecks technischer Abnahme zu rollen, um dann Vorwürfe daraus zu stricken,“ kommentiert Uli Rothfuß vom Autonomen Zentrum. „Was fahrlässig daran gewesen sein soll, das Fahrzeug zur Kontrolle vorzufahren, weiß wohl nur die Polizei Köln.“

„Die Demonstration sollte laut, bunt und tanzbar sein und auf das Problem einer tatenlosen Stadtpolitik gegen Gentrifizierung und Verdrängung aufmerksam machen. Die Repression durch die Polizei ist ein Angriff auf unsere Demonstration und ihr Erscheinungsbild gewesen. Das Fahrzeug wurde ohne stichhaltige Begründung für nicht-verkehrstauglich erklärt.“

Der Musiktransporter wurde vom Pangea Kollektiv gestellt, die in Köln elektronische Parties machen und dadurch Spenden für Menschenrechtsarbeit in Köln sammeln.


Claudia Breuer vom Pangea Kollektiv erklärt: „Wir rufen alle dazu auf, die betroffene Person zu unterstützen und auch ein Zeichen gegen die Kölner Polizeiwillkür zu setzen und am 16. Februar zum Amtsgericht Köln zu kommen. Wir rufen auf zur Solidarität mit den von Verdrängung betroffenen Menschen und Projekten in unserer Stadt. Das Thema geht uns alle an! Ob das Autonome Zentrum, der Bauwagenplatz ‚Wem gehört die Welt‘ oder das Allerweltshaus, eine tatenlose Stadtpolitik lässt Gewinnmaximierung ohne Rücksicht auf Verluste und steigende Mieten zu. Gleichzeitig ist es eine bittere Notwendigkeit, den Kampf gegen Rassismus, Illegalisierung und Stigmatisierung von Menschen in der Stadtöffentlichkeit sichtbar zu machen. Ein vielfältiges Stadtbild muss erhalten bleiben und auch Menschen mit kleinem Geldbeutel haben ein Recht auf ihre Stadt.“

Der Gerichtstermin findet am Freitag (16.02., 09.30 Uhr) im Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, Saal 21.

Autonomes Zentrum Köln
Pressemitteilung
14.02.2018