PM: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kritik des Autonomen Zentrums an der Stadt Köln

Pressemitteilung
Köln, 11. April 2018

„Wir fordern die Überprüfung der gesamten Projektplanung und der Bebauungspläne von „Parkstadt Süd“ sowie einen kooperativen Umgang mit allen zu Beteiligenden. Das Urteil aus Leipzig bedeutet auch, dass eine neue Planung erforderlich ist. Die Überprüfung falscher Entscheidungen aufgrund unzureichender Planung oder falscher Daten und Fakten ist unumgänglich,“ so Uli Rothfuß, Pressesprecher Autonomes Zentrum Köln.

„Während uns die Stadt erklären will, Beschlüsse seien in Stein gemeißelt und ließen sich nicht überdenken, muss höchstrichterlich in das Verfahren „Parkstadt Süd“ eingegriffen werden um die Betroffenen zu schützen. „Parkstadt Süd“ wurde in der Öffentlichkeit immer als Vorzeigeprojekt guter Planung und vorbildlicher Bürger_innenbeteiligung präsentiert. Dass daran etwas faul ist, zeigte schon der lautstark artikulierte Unmut der vielen Teilnehmenden auf den Veranstaltungen der Stadt und auch die Resolution aus den Beteiligungswerkstätten aus dem Juli 2017. Darin wird gefordert, dass sich die Stadt ernsthaft mit den Vorschlägen zur Integration des Autonomen Zentrums auseinandersetzt. Köln braucht Freiräume. Wir stellen die soziale Frage. Wem gehört die Stadt?“, fragt Uli Rothfuß weiter.

Siehe auch:
https://www.ksta.de/thema/koeln/parkstadt-sued
Pressemitteilung Nr. 19/2018 | Bundesverwaltungsgericht

Mehrere Gebäude sind am Eifelwall von der Projektplanung betroffen und werden mit zweierlei Maß behandelt: Das Justizparkhaus (vorne rechts) darf bestehen bleiben, das Chor- und Orchesteratelier (vorne links) und das AZ (grün im Hintergrund) sollen weichen. Dagegen stehen die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.