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NRhZ-Online: BürgerInnenanhörung in Köln-Kalk über 32 Parkplätze anstelle des AZ

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17271

Originaltext vom 8. Dezember 2011

BürgerInnenanhörung in Köln-Kalk über 32 Parkplätze anstelle des AZ Bleibt das Autonome Zentrum?

Von Ariane Detloff „Da Pro Köln und Konsorten wohl auch erscheinen werden, bitten wir euch: Lasst euch nicht provozieren. Es wäre schade, wenn diese Bürgeranhörung zu Tumulten führen würde, denn das ist es, was Pro Köln möchte“, hieß es in einer Rundmail des Autonome Zentrums (AZ), die für den 6.12. zu einer BürgerInnenversammlung lud. Aber von der rechtsextremen „Pro Köln“ war in der Aula der Kaiserin-Teophanu-Schule nichts zu bemerken, Tumulte fanden nicht statt. Die Verwaltung erläuterte ihren Bebauungsplan für das Areal, auf dem das
Foto: Autonomes Zentrum Kalk
Autonome Zentrum derzeit noch legal kulturelle, politische und soziale Angebote für Alle organisiert, in der Regel gratis oder gegen Spende. Der Plan sieht an seiner Stelle 32 Parkplätze für die Schule vor. Dagegen stellte das AZ einen Alternativplan vor, der dessen Gebäude, die ehemalige Werkskantine von Klöckner-Humboldt-Deutz, in den hier vorgesehenen Grünzug integriert. Das Publikum reagierte mit Applaus, die Verwaltung „nahm den Vorschlag mit“ – was immer das bedeuten mag. Anwohner wiesen auf die positive Entwicklung anderer ehemals besetzter Räume hin (Stollwerck, Alte Feuerwache) und betonten den im Unterschied zum „Bürgerhaus Kalk“ kostenfreien Zugang zu den Veranstaltungen im Autonomen Zentrum.
Ausdrücklich wohlwollend nahmen die Stadtentwickler die Anregung des Mitbegründers der Mobilen Gärten „Pflanzstelle Kalk“ auf, in die geplante Grünfläche Obstbäume und Sträucher sowie selbstorganisierte Nachbarschaftsgärten zu integrieren.
e Selbstredend | Foto: Karin RichertMatthias vom AZ kommentierte: „Vorher wurde versucht, die verschiedenen Interessen an diesem Kalker Viertel gegeneinander auszuspielen. Jetzt ist mein Eindruck, dass die Verwaltung sich bemüht, diese Interessen zu vereinbaren. Der Ausgang bleibt erst einmal offen.“
Online-Flyer Nr. 331  vom 08.12.2011
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